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Meeting von Vertretern von Berufsverbänden der Tiergesundheitsberufe aus 5 europäischen Ländern

Auf Einladung des Vereins Artgerechte TierGesundheit e.V. trafen sich am 18./19.6.2014 in Hattersheim etwa 30 Vertreter von Berufsverbänden aus 5 europäischen Staaten, um Herausforderungen für die Zukunft der Tiergesundheitsberufe zu beraten. Vertreter aus Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Schweiz und Österreich einigten sich darauf, Qualitätsstandards für die Ausbildung, Prüfung und Ausübung der folgenden Berufe bzw. Berufsfelder zu entwickeln: Zahngesundheit für Pflanzenfresser, Tiertraining, Verhaltenstherapie, alternative und komplementäre Tierheilkunde, Tierphysiotherapie, Tierosteopathie, manuelle Therapien und Hufbearbeitung.

Es bestand Einigkeit, dass die Formulierung von Qualitätsstandards für die Ausbildung und Berufsausübung notwendig ist, um den Anforderungen des

Teilnehmer Hattersheim.18.+19.6.2014

Tierschutzes und des Verbraucherschutzes zu genügen und um eine Vielzahl von Therapieverfahren zu erhalten. Ziel ist es, für die genannten Berufe Berufsbilder zu entwickeln, die  Anforderungen und Kompetenzen jeweils detailliert beschreiben und fachliche Qualitätsstandards festlegen. Alle Teilnehmer stimmten überein, dass alle genannten Berufe eine Berufsordnung haben sollten, die Regelungen für die Berufsausübung treffen. Auch für eine Fortbildungsverpflichtung sprachen sie sich aus. Die Beteiligten beabsichtigen, den Beratungsprozess im nächsten Jahr fortzusetzen und möglichst viele Berufsvertreter aus anderen europäischen Staaten zur Mitarbeit zu gewinnen.

 

Im Rahmen eines allgemeinen Informationsaustausches erörterten die Teilnehmer die rechtliche Situation für Tiergesundheitsberufe innerhalb Europas und befassten sich mit den Risiken und Chancen einer staatlichen Anerkennung. Es bestand Einigkeit, den Prozess zur Einführung des Europäischen Berufsnachweises (European Professional Card) zu nutzen, um die Mobilität von Angehörigen der Tiergesundheitsberufe zu verbessern.

 

Die rechtliche Situation und die Anforderungen an die berufliche Ausbildung und Berufsausübung sind in den einzelnen Ländern Europas sehr unterschiedlich. Während z.B. der Beruf des Tierheilpraktikers in Deutschland erlaubt ist und im Rahmen der allgemeinen Gesetze (insbes. Arzneimittelrecht, Tierschutzrecht, Wettbewerbsrecht) eine hohe Unabhängigkeit genießt, darf er in anderen Ländern Europas nur unter Aufsicht eines Tierarztes ausgeübt werden oder ist – wie in Österreich - verboten. Ähnliches gilt für den Beruf des Tierphysiotherapeuten.

 

An der Konferenz waren Vertreter mehrerer Tierheilpraktiker- und Tierphysiotherapeutenverbände, darunter die Kooperation dt. Tierheilpraktiker-Verbände e. V. beteiligt. Auch eine Vertreterin von ANME (Association for Natural Medicine in Europe e.V.) beteiligte sich an den Beratungen.

 

Artgerechte TierGesundheit e.V. ist ein Verband, in dem Mitglieder von Tiergesundheitsberufen, Ausbildungsstätten und Produzenten von Tiergesundheitsprodukten zusammengeschlossen sind. Er setzt sich für eine Sicherung der Tiergesundheitsberufe ein.