Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e.V.

Mitgliederverbände

Tierheilpraktiker / THP-Zeitung

Home / Verband Kthp / Aktuelles / Therapiefreiheit wird eingeschränkt - Globuli nur noch auf tierärztliches Rezept  

Therapiefreiheit wird eingeschränkt - Globuli nur noch auf tierärztliches Rezept

Der Bundestag hat am 24.6.2021 das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) beschlossen. Danach dürfen Tierhalter ihren Tieren ab dem 28.1.2022 keine apothekenpflichtigen Humanarzneimittel ohne eine tierärztliche Verordnung verabreichen.

Therapievielfalt wird drastisch eingeschränkt

Tierhalter werden mit Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr die bestmögliche Behandlung für ihre Tier wählen können. Zukünftig dürfen zum Beispiel apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel nicht mehr ohne die Verordnung und Behandlungsanweisung eines Tierarztes angewendet werden. Die Anwendung von Humanarzneimitteln, insbesondere Globuli, durch Tierhalter oder Tierheilpraktiker ist zukünftig eine Ordnungswidrigkeit. Ganzheitliche Behandlungsmethoden, die einen Einsatz von Antibiotika vermeiden könnten, werden nur noch eingeschränkt beim Tier zur Verfügung stehen. Dabei sind die Erfolge zum Beispiel der Homöopathie bei der Behandlung von Erkrankungen, die herkömmlich mit Antibiotika therapiert würden, gut dokumentiert https://kooperation-thp.de/Verband-Kthp/Aktuelles/Naturheilverfahren-zur-Vermeidung-von-Antibiotikaresistenzen.

 

Komplementär- und alternativmedizinische Versorgung der Tiere gefährdet

Nur einzelne Tierärzte verfügen über eine homöopathische Zusatzausbildung. So sind in den Mitgliederlisten der Gesellschaft für ganzheitliche Tiermedizin (GGTM), dem Zentralverband homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und der International Association for Veterinary Homeopathy (IAVH) knapp 70 homöopathisch ausgebildete Tierärzte für ganz Deutschland aufgeführt. Angesichts des in vielen Gegenden des Landes bereits herrschenden Therapienotstands für Tiere können diese wenigen Fachleute eine flächendeckende Versorgung nicht gewährleisten, schon gar nicht mit komplementär- und alternativmedizinischen Verfahren.

Die in den Verbänden der Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e.V. sowie anderen Verbänden organisierten Tierheilpraktiker halten ein breites Beratungs- und Behandlungsangebot vor und ergänzen das Angebot der Tierärzte. Obwohl der Beruf des Tierheilpraktikers nicht staatlich anerkannt ist, sind durch die Verbände Standards für Ausbildung, Abschlussprüfung und Weiterbildung festgelegt.

TAMG möglicherweise verfassungswidrig

Das Tierarzneimittelgesetz erlaubt es den Mitgliedern dieser Berufsgruppe ab dem 28.1.2022 nicht mehr, homöopathische Arzneien, die nicht explizit für Tiere zugelassen sind, anzuwenden. Das betrifft gleichermaßen weitere Humanarzneimittel wie spagyrische, anthroposophische, phytotherapeutische und ebenfalls Blutegel. Dies kommt zumindest einem teilweisen Berufsverbot gleich, da die therapeutischen Möglichkeiten erheblich eingeschränkt werden. Die Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e.V. hält das Gesetz für verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages.

https://www.bundestag.de/resource/blob/846058/70067ace66ae7221876b258b63fd15ed/WD-3-117-21-pdf-data.pdf

Ebenso betroffen sind neben den Tierhaltern Arzneimittelhersteller, Fachverlage, Ausbildungsstätten u.v.m. – ein ganzer Wirtschaftszweig.

Wir fordern den Bundestag auf, die therapeutische Vielfalt in der Tiermedizin im Sinne der Antibiotikareduzierung und einer Gesunderhaltung von Mensch und Tier zu bewahren und das Tierarzneimittelgesetz umgehend zu ändern.

29.07.2021