Online-Petition zur geplanten EU-Verordnung für Tierarzneimittel
Die EU will den Einsatz von Antibiotika bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, verringern. Der geplante Entwurf für eine neue Verordnung für Tierarzneimittel verkehrt dieses Ziel jedoch ins Gegenteil, da es Alternativen der Naturheilkunde unnötig bürokratisiert und ihre Anwendung stark einschränkt. Eine bei der Bundesregierung eingereichte Petition gibt allen Tierhaltern, in der Tierheilkunde Tätigen, Herstellern von Arznei-, Futter- und Pflegemitteln die Möglichkeit Einfluss zu nehmen!
Wir berichteten bereits ausführlich über die von der EU geplanten Verordnung für Tierarzneimittel im Artikel "Eu will Arzneimittelrecht für Tiere novellieren".
Der Entwurf
- gefährdet die Erhaltung der Therapievielfalt traditioneller Methoden in der Tiernaturheilkunde,
- schränkt die Einsatzmöglichkeiten von Alternativen zu Antibiotika ein,
- bedeutet eine massive Einschränkung der Anwendungsmöglichkeiten für Tierhalter und Tierheilpraktiker,
- würde einem faktischen Berufsverbot der Tierheilpraktiker entsprechen,
- negiert den Nachhaltigkeitsgedanken und den Anspruch von Tier- und Umweltschutz.
Die Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände e. V. hat sich seit Veröffentlichung des Entwurfes im Herbst 2014 mit der Verordnung auseinandergesetzt. Wir haben auf breiter Ebene für eine Bekanntgabe der von uns mit Sorge gesehenen möglichen Nachteile nicht nur für Tierheilpraktiker, sondern auch Tierhalter, insbesondere die Landwirte sowie alle wirtschaftlich Interessierten dieser Branche gesorgt. Wir haben mit Abgeordneten und Parlamentariern der EU gesprochen und konnten auch hier nicht nur Interesse wecken, sondern auch politische Schritte einleiten. Noch hat die Abstimmung über díe Verabschiedung der Verordnung nicht stattgefunden!
Helfen Sie uns, mit einer Online-Petition gemeinsam unser aller Anliegen zu vertreten!
Gemeinsam mit dem Verband "Artegerechte TierGesundheit e. V." (ATG) haben wir eine Online-Petition erarbeitet, in der wir die Bundesregierung auffordern, dem Entwurf in seiner jetzigen Fassung nicht zuzustimmen. Die ATG hat diese Petition am Anfang November 2015 beim Petitionsausschuss des deutschen Bundestages eingereicht. Diese ist seit 27.01.2016 freigeschaltet.
Wir brauchen 50.000 online-Unterschriften bis zum 24. Februar 2016, um eine Anhörung erwirken zu können.
Mit nachfolgendem Link gelangen Sie zur Online-Petition um diese zu unterzeichnen:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2015/_10/_28/Petition_61871.nc.html
Sie müssen sich auf der Seite des Bundestages registrieren. Das ist ganz einfach und geht schnell - lassen Sie sich dadurch nicht vom Unterzeichnen abhalten. Bitte versuchen auch Sie so viele Ansprechpartner wie möglich, die Interesse am Wohl der Tiere haben, zu ermitteln und informieren Sie diese über den Hintergrund der Online-Petition und leiten Sie dann den Link weiter!
Gemeinsam haben wir es in der Hand zu helfen, dass
- der Beruf der Tierheilpraktikerinnen und Tierheilpraktiker in Deutschland gesichert wird
- die Vielfalt naturheilkundlicher Arzneimittel sowie Futter- u. Pflegemittel erhalten bleibt und weiterhin zugänglich für Landwirte, Tierhalter und Tierheilpraktiker
- Hersteller von homöopathischen Arzneimitteln nicht zu unnötigen zusätzlichen (teuren) Zulassungen bei Tieren gezwungen und damit weniger homöopathische Arzneimittel verfügbar oder verteuert werden