Tierheilpraktiker
Prüfung für Tierheilpraktiker
Unterlagen zu den Kenntnisüberprüfungen sowie ein veröffentlichter Auszug aus dem Fragenkatalog zum schriftlichen Prüfungsteil können in der Geschäftsstelle der Kooperation oder bei den einzelnen Verbänden angefordert werden.
Auszüge aus den Prüfungsrichtlinien der Kooperation:
Die Kenntnisüberprüfungsrichtlinien der Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e.V. gelten für alle der Kooperation angehörigen Verbände.
Die Kenntnisüberprüfungsrichtlinien dienen dem Nachweis eines Mindestwissens, das ein Tierheilpraktiker zur Führung einer Tierheilpraktiker-Praxis haben sollte. [...]
Die Kenntnisüberprüfung besteht aus vier Prüfungsteilen :
1. schriftliche Prüfung
2. mündliche Prüfung
3. praktische Prüfung
4. Facharbeit
von denen die Facharbeit vor der Kenntnisüberprüfung abgeschlossen sein und der jeweiligen Prüfungskommission zur Korrektur vorliegen muss. Die Prüfungsteile 1. bis 3. können an einem Tag abgelegt werden. [...]
Schriftliche Prüfung [...]
Die Fragen kommen aus den Bereichen:
- Anatomie
- Physiologie
- Pathologie
- Therapieverfahren
- Recht
Der Umfang der Rechtsfragen soll 30% betragen. [...]
Mündliche Prüfung [...]
Die Fragestellung ergibt sich aus:
- Fragen zur vorgelegten Facharbeit
- Fallbeispielen
- Differentialdiagnostik/Therapiemethoden
- Physiologie [...]
Praktische Prüfung [...]
Die Prüfung findet am Tier statt.
Zu den Prüfungsinhalten gehören:
- Angewandte Anatomie
- Untersuchunggänge (keine invasiven Untersuchungstechniken) und deren selbständige und eigenverantwortliche Durchführung
- Überprüfung des sicheren Umgangs am/mit dem Tier, sowie die Gewährleistung der eigenen Sicherheit und der des Tierhalters/der Tierhalterin
Bei der Durchführung der praktischen Prüfung werden die zugrunde gelegten tierschutzrechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten.
Prüfungsrichtlinien