EU-Verordnung über Tierarzneimittel und Arzneifuttermittel in Kraft getreten
Ein langwieriger Prozess, begonnen 2014, hat nun endlich seinen Abschluss gefunden:
Am 25.10.2018 wurden vom Europäischen Parlament die Texte zum EU-Verordnungsvorschlag über Tierarzneimittel sowie zum EU-Verordnungsvorschlag über Arzneifuttermittel angenommen.
Nachdem auch der Europäische Rat die Verordnungsvorschläge angenommen hat, kamen diese am 07.01.2019 im Amtsblatt der Europäischen Union zur Veröffentlichung und traten 20 Tage später in Kraft. Gültigkeit haben diese Verordnungen ab 28. Januar 2022.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Verordnung bis zum Datum der Gültigkeit in ihr nationales Recht umsetzen. Einzelne Artikel gewähren den Mitgliedsstaaten einen gewissen Handlungsspielraum, angepasst an die nationale Gesetzgebung.
Einige von den eingereichten Änderungsvorschläge, die in Zusammenarbeit zwischen der Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände und dem Verband Artgerechte TierGesundheit (und Tierheilpraktikerverbänden, die in dem jeweiligen Verband Mitglied sind) entstanden sind, wurden umgesetzt. Leider sind einige Artikel nach wie vor so verfasst, dass sie für die Ausübung des Berufes Tierheilpraktiker eine erhebliche Einschränkung bedeuten würden. Die Kooperation sieht es als ihre Aufgabe, die Bundesregierung zu ersuchen, bei der Umsetzung der Verordnung in nationales Recht entsprechende Änderungsvorschlage unsererseits mit einzubeziehen.
Unter nachfolgenden Links finden Sie die deutsche Version der jeweiligen Verordnung als PDF:
VERORDNUNG (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel
sowie die
Verordnung (EU) 2019/4 über Arzneifuttermittel
Die Verordnungsvorschläge wurden auf der Internetseite des Europäischen Parlaments unter den folgenden Links veröffentlicht:
DEU-Sprachversion des EU-Verordnungsvorschlags über Tierarzneimittel:
DEU-Sprachversion des EU-Verordnungsvorschlags über Arzneifuttermittel: