Öffentliche Anhörung zur EU-Verordnung Tierarzneimittel vorm Petitionsausschuss
Die beim Petitionsausschuss des deutschen Bundestages eingereichte Petition der Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e. V. (Kthp e. V.) und des Verbandes Artgerechte Tiergesundheit e. V. (ATG e. V.) mit der Forderung an den Bundestag, der geplanten EU-Verordnung Tierarzneimittel (2014) COM 558 in dieser Form nicht zuzustimmen, war mit über 80.000 Stimmen ausgesprochen erfolgreich und zeigte, dass die dort formulierten Forderungen in der Bevölkerung deutliche Zustimmung fanden. Kthp und ATG hatten in ihrer Petition kritisiert, dass der Einsatz von naturheilkundlichen Arzneimitteln und Mitteln zur Prophylaxe deutlich erschwert würde bis hin zur Unmöglichkeit. Der Petitionsausschuss des deutschen Bundestages reagierte mit einer Einladung der Petenten zu einer öffentlichen Anhörung am 20. Juni 2016.
Das Plenum bestand aus Vertretern des Petitionsausschusses: der Vorsitzenden Kersten Steinke, (Die Linke, Ausschuss f. Ernährung u. Landwirtschaft) und ihrem Stellvertreter Gero Storjohann, (CDU/CSU) sowie 9 Abgeordnete von CDU/CSU, 6 von der SPD und je 2 von den Linken und den Grünen/Bündnis 90 als Berichterstatter für die jeweiligen Parteien. Als Vertreterin des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) war die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth (Tierärztin) und für das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz anwesend. Als Sprecherin für die Petenten, der Berufsverbände für Tierheilpraktiker der Kthp und ATG, war Birgit Weidacher-Bauer (THP e. V.) gewählt worden.
Dem Plenum konnte im Rahmen dieser Anhörung deutlich gemacht werden, dass der Beruf Tierheilpraktiker/in eine lange Tradition aufweist und Tierheilpraktiker/innen von den Tierbesitzerinnen und Tierbesitzern als wichtige Partner bei der Gesunderhaltung ihrer Tiere aufgesucht werden. Dies konnte durch eine Studie der Universität Göttingen belegt werden. Frau Weidacher-Bauer legte dar, dass die Umsetzung der Verordnung in der aktuellen Form nach wie vor die Verwendung von Homöopathika derart eingrenzen würde, dass die Gefährdung beruflicher Existenzen eine Konsequenz daraus darstellen würde.
Obwohl bereits zm Zeitpunkt der Anhörung einige Änderungen in der Formulierung der Verordnung erwirkt werden konnten, was beispielsweise Tierbesitzern weiterhin die uneingeschränkte Verwendung natürlicher Pflegeprodukte für ihr Tier ermöglicht, hatten Kthp und ATG weiterhin Bedenken hinsichtlich der Verwendung von Homöopathika, da die Verbände es als unverhätlnismäßig ansehen, dass bereits registrierte homöopathische Arznei- und Einzelmittel zusätzlich registriert werden müssen, um sie im Bereich der lebensmittelliefernden Tiere anwenden zu können, obwohl diese Mittel im Humanbereich verwendet werden. Laut Weidacher-Bauer müsse in der Verordnung klar geregelt sein, dass rückstandslose homöopathische Mittel ab Verdünnungsgrad D4 jedem zur Verfügung stehen sollten und dies nicht nur dem Tierarzt vorbehalten sein dürfte.
Bei einigen Plenumsteilnehmern stellte sich die Frage hinsichtlich der Sachkunde und Qualitätssicherung der Tierheilpraktier/innen. Insbesondere in einem nachfolgenden Anschreiben an die Plenumsteilnehmer, das auch die 2. Stellungnahme der Verbände mit weiteren Änderungsvorschlägen enthielt, konnte die Verantwortung der Verbände diesbezüglich dargestellt werden. Den meisten Plenumsteilnehmern war nicht geläufig, dass die Verbände bereits eine Prüfung ihrer Mitglieder abnehmen und per Berufsverordnung diese zur Fortbildung verpflichten. Frau Weidacher-Bauer führte in der Anhörung auch an, dass es einen Arbeitskreis der Berufsverbände gibt, der kontinuierlich Ausbildungsvorgaben und Prüfungsinhalte überarbeitet.
Der Mitschnitt der Anhörung kann in der Mediathek des deutschen Bundestages eingesehen werden.
Lesen sie hier die Pressemitteilung des Bundestages.